Lexikon G

Genetische Diagnostik entwicklungsfähiger Zellen


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Bevor ein Embryo in die Gebärmutter eingesetzt wird, kann dieser genetisch untersucht werden (Präimplantationsdiagnostik). In Österreich gibt es dafür klar definierte gesetzliche Bestimmungen, in welchen Situationen dies erlaubt ist. Nur bei Vorliegen bestimmter medizinischer Indikationen ist eine solche Untersuchung zulässig, nicht aber, um zB vorab das Geschlecht, die Augenfarbe oder Ähnliches auswählen zu können.

Folgende Voraussetzungen erlauben laut § 2a des österreichischen Fortpflanzungsmedizingesetzes eine genetische Diagnostik:

  • 3 oder mehr erfolglose Vorversuche und daher Grund zur Annahme, dass eine genetische Ursache der Hintergrund sein könnte
  • 3 oder mehr ärztlich nachgewiesene Fehlgeburten oder Totgeburten
  • Wenn zumindest ein Elternteil auf Grund einer genetischen Disposition ein Risiko für das Kind darstellt, das zu einer Fehlgeburt, Totgeburt oder einer Erbkrankheit des Kindes führen könnte

Um die genetischen Voraussetzungen eines Embryos prüfen zu können, stehen verschiedene Methoden zur Wahl – wir beraten Sie gerne über die Vor- und Nachteile der einzelnen Methoden in Ihrer individuellen Situation. Einen Überblick über die verschiedenen Methoden finden Sie unter Präimplantationsdiagnostik (PID, PGT).